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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

Hotel Zur Schmiede, GARNI – Bergstraße 36a – 38707 Altenau

nachstehend Hotel genannt.

1 GELTUNGSBEREICH 

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag. 

 
2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG 

2.1  Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde.  Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Der Vertrag kommt durch die Buchungsbestätigung durch das Hotel zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form.

2.2  Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. 

 
3 LEISTUNGEN,  PREISE,  ZAHLUNG,  AUFRECHNUNG
 
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 

3.2 Die vom Hotel geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der Buchungsgrundlage (Prospekt, Internetseite, Angebotsschreiben) nach Maßgabe aller darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.

3.3 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren vereinbarten Leistungen geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. 

3.4 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.

3.5 Rechnungen des Hotels sind (wenn nicht anders vereinbart) vom Kunden spätestens bei Abreise in vollem Umfang zu begleichen. Rechnungen (Debitoren) ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel  kann  die  unverzügliche  Zahlung  fälliger  Forderungen  jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahn- und Bearbeitungsgebühren an das Hotel zu erstatten. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 

3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Schriftorm vereinbart werden.

3.7  Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen. 



4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW) 

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Schriftform erfolgen.  

4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches  Rücktritts- oder  Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel kann den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen.  

4.4 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten aktuell folgende Regelungen für die Stornierung von Hotelzimmern:

  • Stornierungen bis 7 Tage vor Anreise: kostenfrei.
  • Danach oder bei Nichtanreise:  90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück.

4.5 Für Stornierungen von Hotelzimmern ab einer gebuchten Anzahl von 3 Zimmern (Gruppen) gelten abweichende Stornobedingungen:

  • Stornierungen der gesamten Buchung: bis 28 Tage vor Anreise: kostenfrei.
  • Stornierungen der gesamten Buchung: 27-14  Tage vor Anreise: 40% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück.
  • Danach oder bei Nichtanreise:  90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück.
  • Diese Stornobedingen gelten auch, wenn Stornierungen einzelner Zimmer aus dieser Buchung betroffen sind.

4.6 Im Falle von 4.4 und 4.5 hat sich das Hotel im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs ohne Verpflichtung zu außergewöhnlichen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters des vom Kunden gebuchten Zimmers um eine anderweitige Vermietung zu kümmern. Ein Erfolg wird nicht geschuldet. Das Hotel hat sich Einnahmen durch eine möglicherweise anderweitige Vermietung anrechnen zu lassen. 

5 RÜCKTRITT DES HOTELS
 
5.1 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

5.2 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls 

  • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei z.B. die Identität des Kunden und die Zahlungsfähigkeit sein.
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit  gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.

5.3 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. 

6  ZIMMERBEREITSTELLUNG, ÜBERGABE UND RÜCKGABE
 
6.1 Der Kunde erwirbt einen Anspruch auf die Bereitstellung der gebuchten Zimmerkategorie, aber nicht auf ein bestimmtes Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr  bis 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere oder spätere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine andere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen das Hotel herleiten kann. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 13:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. 

7 HAFTUNG DES HOTELS 

7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 

7.2 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1.

8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Schriftform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 

8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechseltreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr : Bergstraße 36a, 38707 Altenau, sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Altenau.

8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 

8.4 Pflichtinformationen nach der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rats: Link zur Homepage der Stelle für die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/consumers/odr/- weiterführende Informationen stehen Ihnen unter diesem Link zur Verfügung.

Das Hotel ist gemäß § 36 Abs. 3 VSBG nicht gesetzlich verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und nimmt daran nicht teil.

 

8.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.